Unfallgutachten verstehen: Der Leitfaden für Fahrzeughalter
Unter einem Unfallgutachten, Schadengutachten und Kfz-Gutachten wird i. d. R. das Gleiche verstanden: Es handelt sich um ein Gutachten, das meistens nach einem Verkehrsunfall erstellt wird, um den Schaden des Unfalls zu bemessen und die Schuldfrage zu klären.

Gründe für die Anfertigung eines Unfallgutachtens
Ein Schadengutachten ermittelt neben den anfallenden Reparaturkosten auch weitere Ansprüche. Zu diesen Ansprüchen zählen z. B. die Wertminderung des Fahrzeugs oder auch eine mögliche Nutzungsausfallentschädigung. Ein Schadengutachten bildet eine unabhängige Basis für den Ausgleich von materiellen sowie immateriellen Unfallschäden. Ein Schadengutachten bietet Ihnen Sicherheit in der Schadenabwicklung. Das Gutachten zeigt Ihnen den gesamten Umfang Ihrer Ansprüche auf, wodurch Sie eine ideale Ausgangssituation für die Abwicklung eines Fahrzeugschadens schaffen. Da ein Schadengutachten jedoch auch eine kostenintensive Variante, um einen Schadennachweis zu erstellen. Aus diesem Grund ist diese Methode nicht in jedem Fall zu empfehlen.
Wer übernimmt die Kosten für ein Schadengutachten?
Sollten Sie als Auftraggeber eines Schadengutachtens am Unfall unverschuldet gewesen sein, so kommt der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz und das Schadengutachten auf. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt, so besteht Klärungsbedarf in Bezug auf die Kostenübernahme.
Wann sollte man ein Unfallgutachten erstellen lassen?
Sollten Sie unverschuldet sein, sollten Sie in jedem Fall auf ein unabhängiges Unfallgutachten bestehen. Außerdem gilt: Je größer der Schaden an Ihrem Fahrzeug, desto wichtiger ist auch ein Schadengutachten. Sollten Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder sollte der Schädiger nicht bekannt sein, so bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, den Schaden über Ihre Kaskoversicherung abzuwickeln. In diesem Fall wird Ihre Versicherung i. d. R. ein Gutachten durch einen eigenen Gutachter erstellen lassen. Sie brauchen entsprechend kein eigenes Gutachten erstellen lassen.
Können Gutachter ohne Rücksprache mit der Versicherung beauftragt werden?
In diesem Fall sind Ihre Rechte und Pflichten im Schadenfall entscheidend. Wenn Ihnen entsprechend der Rechtslage ein Gutachter zusteht – sollten Sie also unschuldig am Unfall sein – so muss dieser Schritt auch nicht mit der Versicherung abgestimmt werden. Wenn Sie einen unabhängigen Gutachter einschalten, können Sie sicher sein, dass Ihre Interessen vertreten werden. Ein solches Schadengutachten bietet Ihnen eine neutrale Entscheidungsgrundlage für Ihr weiteres Vorgehen in Bezug auf die Schadenbehebung.
Wenden Sie sich für ein Gutachten an einen erfahrenen Experten
Ein erfahrener Unfallgutachter wie E.T.S. Tassone Kfz-Sachverständiger aus Wuppertal steht Ihnen zur Seite, um nach einem Verkehrsunfall eine professionelle Schadenbewertung für Sie zu erstellen. Ziel ist es, ein detailliertes Gutachten zu liefern, das eine genaue Analyse des Unfallschadens und eine transparente Kalkulation der Kosten beinhaltet. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten.