Schadengutachten, Unfallgutachten und noch viel mehr – Ihr Kfz-Sachverständiger E.T.S. Tassone in Wuppertal und Umgebung steht Ihnen bei Fragen zum Schadenersatz und Wertgutachten gerne zur Seite.
Wir helfen, denn wir beraten gerne. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere umfangreichen und qualifizierten Leistungen als Kfz-Sachverständige. Unser Leistungsangebot umfasst alle Aufgaben rund ums Auto in Schadensfällen.
Haben Sie sich ein Gebrauchtfahrzeug gekauft?
Wir sind gerne bereit, Ihnen eine kostenlose Wertermittlung des Fahrzeugs zu erstellen. Gegen eine kleine Kostenpauschale untersuchen wir Ihr gewähltes Gebrauchtfahrzeug vor dem Kauf auf Unfallspuren und erstellen ein entsprechendes Gutachten.
Suchen Sie einen Rat in puncto Fahrzeuge?
Wir gewährleisten Ihnen gerne eine allgemeine Beratung über Fahrzeuge aller Art.
Unsere ausgebildeten Diplomingenieure und Kfz-Meister erstellen Gutachten seit 1984 bei Haftpflichtschäden. Aus diesem Grund können wir Ihnen ein professionelles Gutachten garantieren. Wir wissen, dass es oft schnell gehen muss, deshalb sorgen wir dafür, dass Ihr Auto schnellstmöglich in der Werkstatt ankommt. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Kalkulation im Rahmen des professionellen Schadengutachtens. Auf Wunsch können wir die Beratung auf Italienisch durchführen.
Viele Autofahrer wissen genau, was direkt am Unfallort zu tun ist. Aber was geschieht danach? Gibt es eine Alternative zum Schadensmanagementsystem der Versicherungen?
Unsere Checkliste hilft Ihnen weiter:
Direkt am Unfallort: anhalten – warnen – helfen
Am Unfallort bleiben und bei Bedarf die Polizei holen
Versicherung des Unfallgegners herausfinden (Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg: 0800 250 26 00)
Als Geschädigter darf man stets einen Anwalt und in den meisten Fällen einen Kfz-Gutachter hinzuziehen. Die Kosten dafür muss die Versicherung des Unfallverantwortlichen tragen.
Ihnen steht in der Regel eine Pauschale von 20 bis 50 Euro zu, die für Porto, Telefonate, Ausdrucke und Ähnliches gedacht ist. Nach einem Unfall hat der Geschädigte Anspruch auf einen Ersatzwagen. Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls gibt es z. B. eine Nutzungsausfallentschädigung.